Finanzielle Planung und Steuerung des Sozialfonds

Zusammenfassung der Ergebnisse

Gemeinsame Verantwortung von Land und Gemeinden im Sozialfonds

Der Sozialfonds wurde mit 1. Jänner 1998 als Landesfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Zweck ist die gemeinschaftliche Finanzierung und Steu­erung der Kostenentwicklung von Sozialleistungen in der Mindestsicherung, Integra­tionshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe durch Land und Gemeinden. Dies er­mög­licht eine fachübergreifende Lenkung. Dem Ku­ratorium des Sozi­alfonds gehören beide Gebietskörperschaften als Entscheidungsträger an. Ihre Ver­­treter sollten an den Sitzungen möglichst vollständig teilnehmen. Da Ge­­mein­­den, an­ders als das Land, z.B. in der Pflege auch als Leistungserbringer auf­­treten, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Mit Er­­ar­­­bei­tung der So­zi­al­fonds-Strategie 2020 unter Einbindung der Einrichtungen gelang ein wich­tig­er Schritt, der u.a. zur Klärung von Rollen und Struk­turen beitrug. Sie führte auch zu Än­de­run­gen in der Besetzung von Gremien, entsprechende gesetzliche An­pas­sungen sind aber noch ausständig. Eine Folgestrategie ist zeitgerecht zu er­stellen. Die Ge­schäfts­führung des Fonds, die auch wesentliche Con­trol­ling­auf­­­­­ga­ben um­fasst, ob­liegt der Abteilung Gesellschaft, So­ziales und Inte­­gra­tion (IVa).

Begrenzung für jährliche Budgeterhöhungen festgelegt

Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgte im Prüfzeitraum zu rund einem Viertel durch sonstige Einnahmen wie Kostenersätze und zu drei Viertel durch Beiträge von Land und Gemeinden zur Abgangsdeckung. Sie werden von diesen im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent getragen und beliefen sich im Jahr 2017 auf € 266 Mio. Seit dem Jahr 2007 verdoppelten sich die Bei­träge und nahmen da­mit jährlich um durchschnitt­lich 7,2 Prozent zu. Ab dem Bud­get 2017 wurde die Erhöhung des zu finanzierenden Ab­gangs durch ei­ne Rah­menvorgabe begrenzt. Sie sah für das Jahr 2018 einen max­imal zu­lässigen Anstieg von 3,4 Prozent vor. Die Berechnungs­metho­de der Vor­gabe ist kon­­kret festzulegen, vorgesehene Ausnahmen sind restriktiv anzu­wen­den. Zudem wer­­den die Ge­mein­den seit dem Jahr 2015 mit befristeten Entlas­tungs­bei­trä­gen un­­ter­­stützt. Damit übernimmt das Land teilweise deren Finanzierungs­risiko.

Stärkung des Controllings und Klarstellung der Steuerungskonzeption erforderlich

Das vielschichtige Leistungsangebot und hohe Ausgabensteigerungen im Sozial­fonds erfordern ein starkes Controlling, das Leitungsorgane und Führungskräfte mit steuerungsrelevanten Informationen unterstützt. Projekte dazu wurden in den letzten zehn Jahren mehrfach initiiert, teilweise jedoch nicht ausreichend konsequent weiterverfolgt. Auch die erhöhte Personalfluktuation er­schwerte dies. Für eine zielgerichtete Weiterentwicklung ist zunächst eine Klar­stellung der Steuerungskonzeption erforderlich. In der Sozialfonds-Strategie 2020 wurde hierzu eine Basis gelegt, wobei die darin angeführten Controlling-Methoden zu konkretisieren sind. Die bestehende Struktur mit einem zentralen Controlling-Bereich und dezentralen, den einzelnen Fach- und Funktionsbereichen zugeord­neten Controlling-Mitarbeitenden ist grundsätzlich praktikabel. Auf­gaben, Kompetenzen sowie Schnittstellen sollten dazu jedoch geklärt und verbindlich geregelt werden. Ebenso sind eine regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie ein verstärkter Informationsaustausch notwendig. Eine strukturelle Stärkung des zentralen Controllings wird in der Zusammenführung mit dem Fachbereich Recht/Interne Organisation nicht erkannt.

Verbesserungen in Budgetplanung und -vollzug zweckmäßig

Wesentliche Grundlage zur Steuerung bildet das jährliche Budget. Eine finanzielle Mehr­jahres­planung wird derzeit nicht erstellt, ist aber für das Aufzeigen längerfristiger Entwicklungen wichtig. Weitere Verbesserungen im Budgetierungsprozess sind zweckmäßig. Beispielsweise sollten die Entwicklungen der einzelnen Bereiche frühzeitig aufeinander abgestimmt werden, damit die budgetäre Rahmenvorgabe be­reits bei der internen Planung umgesetzt wird. Ein vermehrter Ein­satz von Be­rechnungsvorlagen ist ebenso sinnvoll. Im Budget­vollzug räumte das Ku­ra­to­ri­um der geschäftsführenden Abteilung hohe Flexibilität ein. Dieser Hand­lungs­spiel­raum er­fordert aber eine regel­mäßige ziel­­grup­pen­ge­rechte Bericht­er­stat­tung gegenüber Leitungsorga­nen und Füh­rungs­kräften, in welcher auch Finanz- und Leistungskennzahlen verknüpft dar­gestellt werden. Zukünftig ist der Infor­mation des Ku­ra­to­ri­ums über die unter­jährige finan­zielle Entwicklung des So­­zialfonds so­wie dem Erfordernis von Nachtragsvoran­schlä­gen mehr Be­deu­tung beizumessen. Die eingesetzte Analyse- und Berichtssoftware soll­te verstärkt genutzt und gezielt um relevante Daten wie in der Pflege erweitert wer­den.

Steuerung von Sozialleistungen weiter ausbauen

Mit den neuen Sozialfonds-Richtlinien wur­den wichtige Schritte für eine vermehrte Steuerung gesetzt. Obwohl der Abschluss von Rahmen- und Produktvereinbarungen grund­sätzlich ab dem Jahr 2019 eine Voraussetzung für die Finanzierung durch den Sozialfonds darstellt, sind diese erst teilweise unter­fertigt. Ihr Abschluss ist mit Nachdruck voranzutreiben. Die geplante Frist­­ver­länge­rung verzögert auch die Einführung von standardisierten Tarif­kal­kula­ti­onen, welche systematische Tarifanalysen maßgeblich erleichtern. Sie bil­den eine Basis für einen mög­lichen Übergang zu Normtarifen. Produktevaluierungen sind für einen optimierten Ressourceneinsatz wichtig. Dafür sollten alle Angebote berücksichtigt, die Vorgehensweise konkretisiert und geeignete Eva­lu­ierungszyklen festgelegt werden. Für wirtschaftliche Prü­fungen u.a. von Ein­rich­tun­gen ist ein risikoorientierter Prüfplan auszuarbeiten und umzusetzen.