Förderung des landwirtschaftlichen Hochbaus

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Förderung des landwirtschaftlichen Hochbaus wird – wie die Agrarförderung überhaupt – durch Vorgaben der EU im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik grundlegend festgelegt.

Die Förderung von Investitionen in den landwirtschaftlichen Hochbau ist in Vorarlberg auf zahlreiche verschiedene Maßnahmen aufgeteilt. Der Großteil der Förderungen basiert auf von EU, Bund und Land kofinanzierten Maßnahmen sowie auf nationalen Maßnahmen, die aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden. Landesmaßnahmen sind im Hinblick auf die Vorgaben der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) nur eingeschränkt möglich und von der EU-Kommission zu genehmigen. Sie spielen gegenüber kofinanzierten und nationalen Maßnahmen auch im Fördervolumen nur eine geringfügige Rolle.

Das Gesamtfördervolumen des landwirtschaftlichen Hochbaus in Vorarlberg liegt bei durchschnittlich rund € 6 Mio jährlich. Davon entfallen rund 68 Prozent auf die kofinanzierten Investitionszuschüsse und weitere 17 Prozent auf Zinszuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten. Das restliche Fördervolumen verteilt sich auf zahlreiche weitere Maßnahmen, die zum Teil kofinanziert sind, zum Teil aus reinen Landesmitteln stammen. Der Landesanteil am Gesamtfördervolumen lag in den letzten Jahren zwischen 51 und 72 Prozent.

Neben dem Landesanteil an den kofinanzierten Maßnahmen trägt das Land die Förderung für Investitionsmaßnahmen zu 100 Prozent, sobald die jährlichen von der EU und vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für kofinanzierte Maßnahmen erschöpft sind. Daneben gewährt das Land Zinszuschüsse zu Krediten aus dem bäuerlichen Siedlungsfonds und stellt Fördermittel für Härtefälle zur Verfügung. Diese Landesmaß­nahmen bewirken insgesamt ein dichtes Fördernetz, das der kleinbäuerlichen Struktur Vorarlbergs Rechnung trägt und eine optimale Investitionsförderung für die bäuerlichen Betriebe im Land ermöglicht.

Grundsätzlich ist bei der Förderung des landwirtschaftlichen Hochbaus zwischen Talbetrieben und Alp- bzw Vorsäßbetrieben zu unterscheiden. Der durchschnittliche Fördersatz liegt für Talbetriebe bei rund 20 Prozent, für Alp- und Vorsäßbetriebe bei rund 42 Prozent der anrechenbaren Kosten. Während bei den Talbetrieben detaillierte Regelungen zu den Fördervoraussetzungen und Finanzierungserfordernissen bestehen, sind die Spielräume im Bereich der alpwirtschaftlichen Investitionsförderung wesentlich größer.

Neuere alpwirtschaftliche Betriebe stehen den Talbetrieben in Bezug auf Dimension und Ausstattung kaum mehr nach. Zudem haben Hygiene- und Bauvorschriften die Neu- und Umbauten wesentlich beeinflusst und damit die Investitionskosten deutlich erhöht. Im Hinblick auf die kurze jährliche Nutzungsdauer stellt sich die Frage der Angemessenheit. Für die Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf den Alpen sollte ein förderungswürdiger Standard definiert werden, um Überförderungen zu vermeiden.

Neben finanziellen Förderungen werden auch indirekte Förderungen in Form von Planungsleistungen gewährt. Die Kostenersätze sind relativ gering. Das Ausmaß der indirekten Förderungen ist derzeit nicht quantifizierbar, da geeignete Instrumente im Planungspool fehlen. Dementsprechend sind künftig die projektbezogenen Zeiten zu erfassen und eine Kostenrechnung einzuführen. Weiters sollten sich die Kostenersätze für Planungsleistungen am effektiven Zeitaufwand orientieren und den realen Kosten gegenüber gestellt werden.

Mit der Förderung des landwirtschaftlichen Hochbaus sind die Agrar­bezirksbehörde (ABB), die Landwirtschaftskammer (LWK), die Abteilung Landwirtschaft (Va) und die Agrarmarkt Austria (AMA) befasst. In den letzten Jahren wurden klarere Strukturen und Zuständigkeiten geschaffen, die Abwicklung der Fördermaßnahmen ist jedoch nach wie vor auf verschiedene Organisationseinheiten verteilt. Eine Konzentration der Planungsagenden in einer Organisationseinheit wurde vom Landes-Rechnungshof bereits 2002 empfohlen.

Der organisatorische Ablauf der Förderverfahren ist klar strukturiert, die Zuständigkeiten für die einzelnen Verfahrensschritte sind eindeutig fest­gelegt. Einen kritischen Punkt im Förderverfahren stellt die Abrechnung der Fördermittel dar. Vor der 2005 vollzogenen Umstellung wurde nach Pauschalkostensätzen abgerechnet, die tatsächlichen Baukosten mussten nicht nachgewiesen werden. Dadurch bestand die Gefahr einer Überförderung. Das neue Abrechnungsverfahren erhöht die Transparenz, da die Baukosten durch Rechnungen belegt und Eigenleistungen glaubhaft nachgewiesen werden müssen. Die Anerkennung von Eigenleistungen bedarf jedoch einer sorgfältigen Prüfung.

Für die Förderungen existiert ein dichtes Kontrollnetz, das die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sicherstellt. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der geförderten Investitionen gewährleistet. In der Landwirtschafts-Förderdatenbank werden die von der LWK abgewickelten Förderungen nur einmal jährlich erfasst. Da dies die Transparenz reduziert, sollten die IT-Systeme längerfristig vernetzt und ein synchroner Datenaustausch sichergestellt werden.