Förderung erneuerbarer Energie

 

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Förderung erneuerbarer Energie ist durch eine Reihe internationaler und nationaler Vorgaben determiniert. Demnach sollen die Emission von Treibhausgasen reduziert und Energieträger nachhaltig und effizient eingesetzt werden. Bei bundesgesetzlich vorgesehenen Förderprogrammen sollte die Landesregierung darauf dringen, dass von Bundesseite auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Auf Bundesebene wurde zur Stärkung erneuerbarer Energieträger in der Stromerzeugung im Jahr 2002 das Ökostromgesetz erlassen. Auch wenn die Einflussmöglichkeiten des Landtags und der Landesregierung in diesem Zusammenhang beschränkt sind, ist doch im bundespolitischen Diskurs darauf zu dringen, die bisherigen Maßnahmen zu evaluieren. Die intensive Förderung von ineffizienten Strukturen und Technologien im Rahmen der Energieförderung wie etwa von Photovoltaik ist kritisch zu hinterfragen.

Dem Land fließen aus der Ökostromabgabe Mittel zu. Für die Verwendung dieser Mittel, die im Jahr 2005 rund € 300.000 betragen, liegt derzeit kein Verwendungskonzept vor.

Das Land hat für die Förderung erneuerbarer Energie zum Teil eigene Richtlinien erlassen. In den Bereichen mit Berührungspunkten zu Bundes- und EU-Förderungen sollte eine Harmonisierung herbeigeführt werden.

Die strategische Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energie bildet das Energiekonzept, in dem die Landesregierung qualitative und quantitative Ziele für die Energiepolitik definiert hat. Bei der Umsetzung der strategischen Vorgaben ist darauf zu achten, dass durch Zusammenwirken unterschiedlicher Förderprogramme nicht überfördert wird.

Zwischen der Förderung von Kleinfeuerungsanlagen und der Wohnbau­förderung bestehen teilweise Doppelgleisigkeiten. Auch wenn durch ein Datenbanksystem Doppelförderungen vermieden werden können, ist eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Förderprogrammen erforderlich. Eine Bündelung der Abwicklung aller spezifischen landesfinanzierten Förderungen in der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) sollte geprüft werden.

Über die Potenziale der Abwärmenutzung und der Kleinwasserkraftwerke liegen derzeit keine aktuellen Erhebungen vor. Da diese beiden Bereiche aus Sicht der Emissionsproblematik und der Energieeinsparung sehr aussichtsreich sind, wird empfohlen die vorhandenen Möglichkeiten auszuloten und nach Möglichkeit zu nutzen.

Die einzelnen Förderprogramme wurden in unterschiedlicher Dichte evaluiert. Die Aussagekraft der Evaluierungen wird fallweise durch Aus­schnittsbetrachtungen und unpräzise Fragestellungen geschmälert. Die Förderungen von Biomassekleinfeuerungsanlagen und Solaranlagen sind einer Evaluierung zu unterziehen, um die möglichen Mitnahmeeffekte und die Effektivität der Förderung zu untersuchen. Auch die Energieberatung als verpflichtende Förderungsvoraussetzung ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

Die Biomasseaufbringung im Land und die Emissionen durch Biomassefeuerungen stellen zwei wichtige Einzelfragen auf strategischer Ebene dar. Über Biomassebedarf und -aufbringung liegen Berechnungen vor, die jedoch eine Reihe von Unsicherheiten enthalten. Eine fundierte Erhebung zur Klärung dieser Frage ist erforderlich, um in der politischen Diskussion eine objektive Basis zu haben. Die Emissionen können durch das Land in Form von vorgegebenen Grenzwerten gesteuert werden. Messungen vor Ort sind aus technischen Gründen nur bei Großanlagen möglich.

Das Gesamtvolumen zur Förderung erneuerbarer Energie betrug im Jahr 2004 rund € 5,641 Mio. Darin enthalten sind EU- und Bundesmittel im Ausmaß von rund € 916.000 und Landesmittel im Ausmaß von € 4,724 Mio. Der Landesanteil an kofinanzierten Förderungen beträgt bedingt durch Top-ups durchschnittlich mehr als 50 Prozent. Der überwiegende Teil der kofinanzierten Mittel wird für Nahwärmeheizwerke eingesetzt.

Die ausschließlichen Landesförderungen betreffen im Jahr 2004 einerseits die Solar­anlagen und andererseits Biomassekleinfeuerungsanlagen und Wärmepumpen. Etwa 71 Prozent der Mittel oder rund € 2,340 Mio werden für die Solarförderung verwendet. Die Förderung von Nahwärmeanschlüssen ist neben der umfangreichen Förderung von Nahwärmeheizwerken zu hinterfragen.

Außerordentliche Förderungen sollten nur dann gewährt werden, wenn kein alternatives Förderprogramm zur Verfügung steht bzw wenn Vorbildcharakter und entsprechende Innovationskraft bei der geförderten Maßnahme gegeben sind.

In Summe erfolgt die Abwicklung der Förderungen mit hohem Engagement der Mitarbeiter. Die Abwicklung der kofinanzierten Förderungen bei Gewerbeanlagen ist komplex. Das Land berechnet die Förderung auf einer anderen Kostenbasis als der Bund. Die Förderzusagen werden in Form von gerundeten Prozentzahlen gegeben, wodurch sich Unschärfen ergeben.