Hypo Vorarlberg Bank AG - barrierefrei

Zusammenfassung

Prüfung bestimmter Geschäfte der Bank verlangt

Die Hypo Vorarlberg Bank AG ist überregional tätig und war im Jahr 2023 die zehntgrößte Bank Österreichs. Mittelbarer Mehrheitseigentümer ist das Land, welches über die Vorarlberger Landesbank Holding mit rund 77 Prozent beteiligt ist. Die weiteren Anteile halten zwei größere deutsche Kreditinstitute. Finanzkennzahlen wiesen in den letzten Jahren auf eine grundsätzlich erfolgreiche Entwicklung der Hypo Vorarlberg Bank AG hin. Allerdings war das Jahresergebnis 2023 u.a. wegen erhöhter Risikovorsorgen verringert. Grund waren auch in Ausfall geratene Kredite, welche die Bank einer großen Immobilien- und Handelsgruppe gewährte. Wichtige Rechtsträger dieser Kundengruppe meldeten ab dem vierten Quartal 2023 Insolvenz an. Nach intensiver medialer Berichterstattung über Geschäfte der Bank mit der Kundengruppe, verlangten Landtagsabgeordnete deren Prüfung durch den Landes-Rechnungshof.

Risiken bei einem Kredit nicht hinreichend adressiert

Die Hypo Vorarlberg Bank AG stand mit dieser Kundengruppe in langjähriger Geschäftsbeziehung. Ende 2023 waren sieben Kredite mit einem Obligo von knapp € 200 Mio. offen, davon sechs für Immobilien und einer an eine Privatstiftung. Letztere war Hauptgesellschafterin einer Holding, die Beteiligungen u.a. im Bereich Immobilien und Einzelhandel hielt. Während bei den Immobilienkrediten Risiken noch hinreichend abgeschätzt werden konnten, war dies beim Kredit an die Privatstiftung deutlich erschwert. Gründe liegen zum einen in der eingeschränkten Transparenz und den komplexen Verflechtungen der Kundengruppe sowie ihrem im Immobilienbereich stark von Außenfinanzierung abhängigen Geschäftsmodell. Zum anderen wies der Kredit an die Privatstiftung Auffälligkeiten auf. Ende 2023 waren bei diesem € 47 Mio. offen. Fraglich ist etwa, ob bei dieser Kreditentscheidung ausreichend Informationen vorlagen. Zudem war die Qualität der Besicherung eingeschränkt, auch wurden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu wenig genutzt. Die Bank ging bei diesem Kredit daher Risiken ein, ohne sich hinreichend dagegen abzusichern.

Kreditprozess in bestimmten Aspekten verbesserungsfähig

Kreditgeschäfte sind durch europäische und nationale Vorschriften stark reguliert. Darauf aufbauende interne Vorgaben schärfte die Hypo Vorarlberg Bank AG in den letzten Jahren, etwa durch weitere Risikobegrenzungen – nicht zuletzt auf Drängen der Bankenaufsicht. Beanstandungen griff die Bank im Allgemeinen zeitnah auf. Der Kreditprozess im Firmenkundenbereich ist grundsätzlich klar geregelt und folgt der gesetzlich gebotenen Funktionstrennung in Markt und Marktfolge. Als wichtig erachtet der Landes-Rechnungshof, die ressortübergreifende Verantwortung für Entwicklung und Qualität des Kreditprozesses zu stärken. Weiterer Verbesserungs-bedarf besteht beispielsweise bei der Bildung von Gruppen verbundener Kunden, Risikoanalysen oder Engagementstrategien. Wichtig ist, die Qualität von Kreditanträgen als zentrale Grundlage für Kreditentscheidungen weiter zu steigern, etwa durch eine differenziertere Darstellung der Finanz- bzw. Liquiditätslage von Kreditnehmer∙innen. Kritisiert wird, dass die Bank Free-Cash-Flows eines wichtigen Teilkonzerns der Kundengruppe fehlerhaft und in einzelnen Jahren deutlich zu positiv berechnete. Um Kredite zu überwachen, setzt die Bank verschiedene Verfahren und Systeme ein. Nach Beanstandungen, dass ein adäquates automatisiertes Frühwarnsystem fehle, nahm sie Verbesserungen bei Kreditüberwachung und Intensivbetreuung vor. Weiterentwicklungspotenzial besteht auch im Berichtswesen der Bank, wie bei Informationen an den Aufsichtsrat.

Zögerlich auf kritische Entwicklung bei Kundengruppe reagiert

Seit dem Jahr 2021 nahmen Hinweise auf Probleme der Kundengruppe zu. Der Aufsichtsrat der Bank intensivierte in Folge dessen seine Überwachungstätigkeit, der Vorstand die Informationsbeschaffung. Vom Vorstand u.a. dem Kreditausschuss vorgelegte Entscheidungsgrundlagen wiesen teils Verbesserungspotenzial auf. Externe Marktinformationen, wie Einschätzungen von Ratingagenturen, wurden zu wenig berücksichtigt. Interne Berichte der Bank basierten stark auf Kundenangaben. In einem Fall verschlechterte sie ihre Rechtsposition gegenüber der Kundengruppe, obwohl vorliegende Frühwarnindikatoren auf zunehmende Risiken hindeuteten. Der Kreditausschuss forderte wiederholt, u.a. den Druck zu erhöhen, würdigte Hinweise teils aber spät oder nicht ausreichend. Erst mit Aufkommen von Insolvenzgerüchten beabsichtigte die Bank, das Blankorisiko bei der Kundengruppe zu reduzieren. Dieses Ziel hätte konsequenter verfolgt werden können, Kündigungsmöglichkeiten wurden beispielsweise erst sehr kurz vor Insolvenz der Holding geprüft. Als notwendig erachtet wird, die Intensivbetreuung weiter zu verbessern.

Interessen und Beteiligungsstrategie des Landes klarstellen

Nicht hinreichend klar ist, welche Interessen das Land mit der Beteiligung an der Hypo Vorarlberg Bank AG verfolgt. Mit ihr vereinbarte Ziele sind unspezifisch und damit schwer überprüfbar, das Beteiligungscontrolling ist nur eingeschränkt effektiv. Außerhalb des Aufsichtsrats erhält das Land laufende Informationen zur Bank grundsätzlich nur in jenem Ausmaß, wie sie auch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Risiken für das Land sind, auch wegen der soliden Kapitalausstattung der Bank, derzeit aber überschaubar. Allerdings können sie, u.a. auf Grund der Beteiligungshöhe, nicht vollständig begrenzt werden. Das Land sollte klarstellen, welche Strategie es mit seiner Beteiligung zukünftig verfolgen will. Dafür zeigt der Landes-Rechnungshof drei grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten auf: strategische Beteiligung, Finanzbeteiligung oder (Teil-)Verkauf. Will das Land weiterhin eine substanzielle Beteiligung halten, so hat es aus seiner Verpflichtung als Eigentümer einen adäquaten Informationsfluss über die Geschäftsentwicklung der Bank sicherzustellen