Integra Vorarlberg gem. GmbH
Zusammenfassung der Ergebnisse
Nach medialer Berichterstattung über die Integra Prüfung gefordert
Die Integra Vorarlberg gem. GmbH ist eine wichtige Anbieterin von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Vorarlberg. Sie verfolgt das Ziel, Chancen benachteiligter Personen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ende 2018 beschäftigte die Gesellschaft an 21 Standorten Stammpersonal im Ausmaß von rund 120 Vollzeitbeschäftigten. Zudem stellte sie knapp 600 Plätze für Transitarbeitskräfte und Schulungsteilnehmende in neun Leistungsbereichen bereit. Anfang 2019 kam es nach Bekanntwerden der offenen Haftstrafe eines Bereichsleiters zu öffentlichen Diskussionen, Medien berichteten auch über Vorwürfe an die Gesellschaft. In der Folge wurde der Landes-Rechnungshof beauftragt, die Gebarung der Integra zu prüfen. Schwerpunkte sollten dabei die ordnungsgemäße Buchführung, die Organisation sowie das Interne Kontrollsystem bilden.
Entwicklung der Gesellschaft von dynamischem Wachstum gekennzeichnet
Die Integra ging aus mehrfachen Zusammenschlüssen verschiedener sozialer Organisationen hervor. Seit der Verschmelzung im Jahr 2013 verzeichnete sie ein starkes Wachstum. Bis zum Jahr 2018 stieg ihre Betriebsleistung um über 70 Prozent auf € 15,07 Mio. Die Gesellschaft finanzierte sich im Jahr 2018 zu 55 Prozent aus Förderungen und Zuschüssen, die überwiegend vom AMS und zu knapp einem Viertel vom Land bereitgestellt wurden. Rund 43 Prozent der Erlöse erwirtschaftete sie aus eigenen Leistungen. Im Prüfzeitraum wurden positive Betriebsergebnisse erzielt. Mit einer Eigenkapitalquote von über 40 Prozent im Jahr 2018 verfügte die Integra zudem über eine solide Kapitalausstattung.
Zusammenführung forcieren und betriebswirtschaftlichen Bereich deutlich stärken
Im Prüfzeitraum gab es zwei Geschäftsführer, die diese Funktion bereits in den Vorgängerorganisationen innehatten. Die beiden Bereiche Arbeit und Bildung waren je einem Geschäftsführer zugeordnet. Sie leiteten diese in Teilen weiterhin wie separate Unternehmen. Bestimmte Aspekte hinsichtlich Finanzen und Personal waren nicht harmonisiert, Verträge zeichneten die Geschäftsführer trotz Gesamtvertretungsbefugnis teilweise einzeln. Ein wichtiger Schritt zur Nutzung von Synergien war die Zusammenführung der Geschäftsleitung und der Internen Dienste an einem Standort. Dies wurde aber erst fünf Jahre nach der Verschmelzung vollzogen. Um Synergiepotenziale zu realisieren, sind weitere vertiefende Maßnahmen erforderlich. Die kaufmännische Leitung war im Prüfzeitraum nicht durchgehend besetzt. Seit Frühjahr 2018 ist diese Schlüsselfunktion aufgrund von Einsparungsmaßnahmen vakant. Eine Vertretung auf Ebene der Geschäftsleitung ist zweckmäßig, insgesamt ist der betriebswirtschaftliche Bereich maßgeblich zu stärken. Dem Leistungsbereich Personalentwicklung kommt eine besondere Rolle zu. Dessen Ausgestaltung und Einordnung ist zu überdenken. Entsprechend zukünftiger Veränderungen der Organisationsstruktur sind Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten auf Ebene der Geschäftsleitung wie auch auf weiteren Hierarchieebenen eindeutig festzulegen.
Auffälligkeiten im Personalwesen festgestellt, einheitliche Standards erforderlich
Für die Abwicklung wesentlicher Aufgaben wie Personaleinstellung oder Beendigung von Dienstverhältnissen sind vermehrt interne Regelungen zu erarbeiten und zu harmonisieren. Auch in der Personalverwaltung besteht Verbesserungspotenzial. Nicht alle Stammdaten sind im gleichen IT-System erfasst. Zudem führen zwei Zeiterfassungssysteme mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen zur Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden. Die Integra gewährte teilweise großzügige Sozialleistungen, beispielsweise beim Kilometersatz für Privatfahrten mit Firmen-Kfz. Hinsichtlich eines Bereichsleiters stellte der Landes-Rechnungshof mehrere Auffälligkeiten fest, er kritisiert verspätete und fehlerhafte Abrechnungen. Hinweise des Landes-Rechnungshofs führten teilweise zu Anpassungen bei Sozialleistungen und Nachverrechnungen von Ansprüchen der Gesellschaft.
Kontrolllücken im Finanzbereich schließen sowie IT-Sicherheit erhöhen
Geschäftsführer sind verpflichtet, für ein angemessenes Internes Kontrollsystem und Rechnungswesen zu sorgen. Die Prüfung zeigte signifikante Kontrolllücken im Finanzbereich auf. Beispielsweise waren auf allen Bankkonten Einzelzeichnungsberechtigungen hinterlegt. Der Zahlungsprozess wies weitere Schwächen wie nachträglich bearbeitbare Datenträger auf. Zudem sind bei der Führung von Kassen deutliche Verbesserungen notwendig. Erforderlich ist auch, die Richtlinie zum Internen Kontrollsystem um grundlegende Aspekte zu ergänzen und den Mitarbeitenden zu kommunizieren. Um Risiken im IT-Bereich zu verringern, sollten zentrale IT-Komponenten besser geschützt, die Systemwartung gewährleistet und Mängel in der Verwaltung von Benutzerkonten beseitigt werden.
Buchführung und Bilanzierung der Gesellschaft wesentlich verbessern
Erhebliche Mängel stellte der Landes-Rechnungshof auch bei Buchführung und Bilanzierung fest. Buchführungsgrundsätze wurden verletzt, da beispielsweise ein Sparbuch, auf welches der Gesellschaft zuordenbare Einzahlungen erfolgten, nicht in der Buchhaltung erfasst war. Zudem war die Aussagekraft des Jahresabschlusses u.a. durch fehlerhafte Zuordnungen vermindert, ein strukturierter Anhang wurde nicht aufgestellt. Um Rechnungswesen und Internes Kontrollsystem der Integra kontinuierlich zu verbessern, sollte zukünftig regelmäßig eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer erfolgen.