Vorarlberg Tourismus GmbH

Zusammenfassung

Tourismussystem zukunftsfähig ausrichten

Nach einer dynamischen Entwicklung steht der Tourismus auch in Vorarlberg vor neuen Herausforderungen. Zahlreiche vernetzte Akteure agieren auf unterschiedlichen Ebenen beispielsweise landesweit oder regional. Deren Tourismusorganisationen erfüllen ähnliche Aufgaben in der Vermarktung des Urlaubslandes. Um Synergien zu nutzen, ist die Koordination wichtig. Hierbei kommt der Vorarlberg Tourismus GmbH eine zentrale Funktion zu. An dieser Gesellschaft sind das Land zu 75 und die Wirtschaftskammer Vorarlberg zu 25 Prozent beteiligt. Der zur Beratung des Unternehmens eingerichtete Ausschuss ist derzeit vorrangig mit Vertretenden der Kammer besetzt. Seine generelle Arbeitsweise ist nicht verbindlich festgelegt, ebenso gab es keine Aufträge seitens des Aufsichtsrats. Zur gesamtheitlichen Betrachtung von Tourismus und Lebensraum erachtet der Landes-Rechnungshof eine gezielte und breite Einbindung auch nicht gewerblicher Interessen als zielführend. Land, Interessenvertretungen und die geprüfte Gesellschaft erarbeiteten die Tourismusstrategie 2020, welche als Kernwerte Gastfreundschaft, Regionalität und Nachhaltigkeit definiert. Der Prozess zur Erneuerung der Strategie wurde gestartet, ihre Umsetzung erfordert eine professionelle Steuerung. Eine bei der Vorarlberg Tourismus GmbH angesiedelte operative Stabstelle würde die konsequente Begleitung unterstützen ohne weitere Schnittstellen zu schaffen.

Mit agiler Organisation auf Wandel reagiert

Angesichts geänderter Anforderungen und Aufgaben setzte der Geschäftsführer im Prüfzeitraum ein neues Arbeitsmodell um, welches eine agile Arbeitsweise fördert und Themen fokussiert. Diese sind z.B. Baukultur, Genuss und Kulinarik oder Skisport. Der Geschäftsführer verfügt auf Grund der festgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte über einen vergleichsweise großen Spielraum. Eine der größten Auftragsvergaben des Unternehmens erfolgte mangels umfassender Auftragswertschätzung ohne erforderliches Vergabeverfahren. Im Organisationshandbuch finden sich wesentliche Regelungen, teilweise sind sie jedoch zu aktualisieren und zu ergänzen. Das Interne Kontrollsystem ist insbesondere beim Vier-Augen-Prinzip und der Funktionstrennung im Personal- und IT-Bereich anzupassen. Die neuen Dienstverträge bedeuten mehr Flexibilität in personalrechtlichen Angelegenheiten. Allerdings sollten in Beteiligungsunternehmen des Landes Gehaltseinstufungen der Mitarbeitenden ausreichend schriftlich begründet werden. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der längerfristigen Auswirkungen der Pandemie ist eine Überprüfung der Personalressourcen notwendig.

Steuerungsinstrumente weiter ausbauen

Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen gemäß Unternehmenszielbild in drei Geschäftsfeldern. Im Markenmanagement aktualisierte sie im Jahr 2019 die Tourismusmarke u.a. als Reaktion auf die seitens des Landes eingeführte Standortmarke Vorarlberg. Doppelgleisigkeiten in den Markenprozessen sind zu vermeiden. In einem anderen Geschäftsfeld werden Aufgaben der Marktbearbeitung zur Forcierung des landesweiten Tourismus umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Destinationen in diesem Bereich wurde neu ausgerichtet und erfolgt nunmehr vermehrt produktorientiert. Anreize des Finanzierungsmodells für innovative Vorhaben sind zu evaluieren. Eine wachsende Bedeutung kommt dem Geschäftsfeld Serviceleistungen zu. Neben Marktforschungsaktivitäten umfasst es Aufgaben im Datenmanagement wie die Systemlösung V-Cloud oder digitale Services wie ein Card-System bzw. die Freizeitkarte V-Card. Für die V-Cloud vermisst der Landes-Rechnungshof wesentliche Instrumente des Projektmanagements wie Projektplan, mehrjährige Kostenplanung oder Projektcontrolling. Ferner wurde der Nutzen für die Zielgruppen dieser vielschichtigen Digitalisierungsmaßnahme bislang nicht ausreichend kommuniziert. Für die V-Card ist bei einem weiteren Ausbau eine Marketingstrategie zu erarbeiten.

Effektivere Berichterstattung vorsehen

Die Vorarlberg Tourismus GmbH finanziert sich überwiegend durch Zuschüsse der Eigentümer, von diesen leistete im Prüfzeitraum das Land 98, die Wirtschaftskammer nur 2 Prozent. Die Finanzierungsanteile entsprechen somit nicht dem Beteiligungsverhältnis, ein höherer Beitrag der Kammer sollte angestrebt werden. In den geprüften Jahren blieben Einnahmen und Ausgaben relativ konstant. Nicht verbrauchte Zuschüsse des Landes verblieben als Verbindlichkeit in der Gesellschaft. Bis zum Jahr 2019 summierten sie sich insgesamt auf € 155.200. Deren Auflösung ist aber im Jahr 2021 geplant. Da das Land neuen Anforderungen im Haushaltsrecht unterliegt, ist zukünftig sicherzustellen, dass die Finanzabteilung im Amt der Landesregierung über allfällige Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen informiert wird. Handlungsbedarf besteht beim Ausbau der Kostenrechnung sowie bei der Berichterstattung insbesondere für größere, mehrjährige Projekte an den Aufsichtsrat. Finanzdaten gemäß Jahresabschluss anstelle von Budgetwerten erhöhen den Informationsgehalt des Geschäftsberichts.