Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbh

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ausgliederung von Kompetenzen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung im Zusammenhang mit der Führung der Vorarlberger Landeskrankenanstalten und die Gründung der Vorarlberger Krankenhausbetriebs- gesellschaft im Jahr 1979 waren Pioniertaten.

Die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft ist mit der koordinierten Betriebsführung der Vorarlberger Landeskrankenanstalten betraut und befindet sich mitten im Spannungsfeld zwischen der Erfüllung eines öffent- lichen Auftrages und der Verfolgung betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen. Unter Berücksichtigung der Rahmen- bedingungen und der Kennzahl der Entwicklung des jährlichen von der öffentlichen Hand zu tragenden Abgangs ist die Gesellschaft erfolgreich tätig.

Der Landes-Rechnungshof hat im Zuge seiner Prüfung mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vorarl- berger Krankenhausbetriebsgesellschaft in einem weiteren Ausgliederungsschritt für die modernen Heraus- forderungen im Gesundheitswesen zu rüsten. Durch die Übertragung der Rechtsträgerschaft können die erforder- lichen Freiräume im Budget- und Personalbereich geschaffen und diesbezügliche organisatorische Begleitmaßnahmen gesetzt werden.

Die Vorarlberger Landesregierung hat am 12. September 2000 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Landes- krankenhäuser mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 von der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft als Rechtsträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben zu lassen. Mit dieser Übertragung wird auch eine Reorganisation notwendig, da wesentliche Aufgabenbereiche wie Budget und Personal künftig verstärkt wahrgenommen werden müssen und entsprechende Führungsinstrumente weiterzuentwickeln sind.

Die Übertragung der Rechtsträgerschaft kann auch gewährleisten, dass Verantwortung und Entscheidungs- befugnis kongruent sind. Spitalplanerische, spitalbehördliche und für die Krankenanstalten notwendige strate- gische und operative Kompetenzen können eindeutig geregelt und eigenverantwortlich wahrgenommen werden.

Die konkrete Gestaltung dieser Rechtsträgerschaftsübertragung ist in Arbeit. Der Landes-Rechnungshof möchte – unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Struktur der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft und der nationalen und internationalen Entwicklungen im öffentlichen Gesundheitswesen – durch seine Empfehlungen, eine zukunftsorientierte Ausgestaltung dieser Rechtsträgerschaft unterstützen.

Bei der Weiterentwicklung der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft sollten vor allem in Budget- und Personalangelegenheiten Freiräume geschaffen werden. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes kann die budgetäre Ausgliederung beispielsweise in Form eines Globalbudgets erfolgen. Verbunden mit einem Leistungs- anreizsystem, wird – unter Maßgabe der Zielvorgaben des Landes – ein qualitätssicherndes und wirtschaftliches Agieren gefördert. Um die Interessen des Landes zu wahren, wird der Aufbau von Führungsinstrumenten und die Prüfung der Gesellschaft durch eine starke Interne Revision und durch einen externen Wirtschaftsprüfer empfohlen.

Das Personal stellt im Dienstleistungsunternehmen Krankenhaus sowohl aus medizinischer und pflegerischer Sicht als auch hinsichtlich der Kosten den wichtigsten Faktor für eine Krankenanstalt dar. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes sollten gerade im Personalwesen verstärkt moderne Personalmanagementinstrumente eingesetzt werden. Der hiezu notwendige Freiraum sollte geschaffen bzw. entsprechend unter Berücksichtigung der bestehenden Rechte der Bediensteten genutzt werden. So sollte die Personalentwicklung weiter ausgebaut, das Gehaltsschema reformiert und den Anforderungen des Krankenhausbetriebes angepasst werden. Neue Arbeitszeitmodelle, Pensions- und Krankenversicherungssysteme bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Schaffung von Leistungsanreizen.

Mit der Rechtsträgerschaftsübertragung ist eine Aufgaben- und Kompetenzausweitung gegeben, die nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes einen zweiten Geschäftsführer bedingt. Die Gründung von Aufsichtsratsausschüssen für Personal und Bauwesen wird ebenfalls empfohlen.

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt weiters, bei der anstehenden Gestaltung der Rechtsträgerschaft zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. So sollten langfristig unter dieser Rechtsträgerschaft auch Unternehmensbeteiligungen eingegangen werden können.

Diese Weiterentwicklungen sollten stets unter dem Gesamtblickwinkel aller Krankenanstalten in Vorarlberg erfolgen. Das Nutzen von Synergien aller öffentlicher Krankenhäuser in Vorarlberg ist aus Sicht des Landes- Rechnungshofes auf Grund der drohenden Finanzknappheit in den nächsten Jahren unbedingt erforderlich.