Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz (zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lrh-v.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Da seit der letzten grundlegenden Überarbeitung der Website im Jahr 2020 kein umfassendes technisches Barrierefreiheits-Audit durchgeführt wurde, können wir nicht ausschließen, dass in der Programmierung oder in den redaktionellen Inhalten technische Barrieren bestehen, die uns aktuell nicht bekannt sind.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Prüfberichte. Wir haben unsere Standards für die digitale Barrierefreiheit in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert:

  • Seit März 2020: Alle neu veröffentlichten Berichte werden in einer barrierefreien HTML-Version auf der Website bereitgestellt.
  • Seit Mitte Mai 2025: Es werden nun auch die PDF-Versionen der Prüfberichte so erstellt, dass sie die Anforderungen der Barrierefreiheit weitestgehend erfüllen.

Für Dokumente und PDF-Berichte, die vor März 2020 veröffentlicht wurden (sowie für die PDF-Versionen im Zeitraum März 2020 bis Mai 2025), stellen das nachträgliche Umrüsten und die detaillierte Formatierung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der geltenden Bestimmungen dar.

Alternative Unterstützung: Sollten Sie Inhalte aus diesen älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter postoffice@lrh-v.at. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen individuell aufbereitet zur Verfügung zu stellen.

Unsere Bemühungen und Barrierefreiheits-Funktionen
Wir möchten, dass möglichst alle Menschen unsere Angebote nutzen können. Die Website verfügt über eine Funktion, mit der Sie jederzeit auf eine kontrastreiche Version umstellen können, um die Lesbarkeit zu erleichtern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2026 erstellt.
Die Einschätzung der Vereinbarkeit der Website mit den Vorgaben des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes beruht auf einer internen Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben
Ihnen fallen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf? Oder Sie benötigen Informationen zu Inhalten (wie älteren Prüfberichten), die von der Richtlinie ausgenommen sind?

Bitte melden Sie sich bei uns:
Landes-Rechnungshof Vorarlberg
E-Mail: postoffice@lrh-v.at
Telefon: +43 5574 53069

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit den Antworten, die Sie über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten erhalten, nicht zufrieden sind, können Sie sich mittels Beschwerde an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Vorarlberg ist dies die Antidiskriminierungsstelle des Landes Vorarlberg. Diese prüft, ob Verstöße gegen das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz vorliegen.

Kontakt der Durchsetzungsstelle:
Antidiskriminierungsstelle des Landes Vorarlberg
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Website: https://vorarlberg.at/antidiskriminierung