Barrierefreiheit
Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg ist bemüht, seine Websites gemäß den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) barrierefrei bereitzustellen, damit möglichst alle Menschen die Angebote auf unseren Webseiten nutzen können. Er orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lrh-v.at. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit auf eine kontrastreiche Version umzustellen. Seit März 2020 können die aktuellen Prüfberichte in einer barrierefreien Version abgerufen werden. Sollten Sie Bedarf an einem älteren Bericht in barrierefreier Version haben, schicken Sie uns bitte ein Mail an postoffice@lrh-v.at oder rufen Sie uns an (+43 5574 53069).