Datenschutzrechtliche Information für den Prüfbereich

Wir möchten mit dieser Datenschutzerklärung für den Prüfbereich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landes-Rechnungshof anlässlich von Prüfungen sowie die den betroffenen Personen zustehenden Rechte informieren (§ 3c Abs. 2 L-DSG, LGBl.Nr. 44/2025).

Diese Erklärung dient der Bereitstellung dieser Information für die Öffentlichkeit, insbesondere für die Fälle, in denen der Landes-Rechnungshof Daten nicht bei den betroffenen Personen erhebt (Art. 14 DSGVO iVm § 3c Abs. 2 L-DSG).

Anlass der Erhebung
Der Landes-Rechnungshof verarbeitet bei seinen Prüfungen auch personenbezogene Daten.

Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie den Landes-Rechnungshof oder die Datenschutzbeauftragte kontaktieren. Verantwort-licher gemäß Art. 4 Z. 7 der DSGVO ist der Landes-Rechnungshof (§ 3a Abs.  6 L-DSG).

Landes-Rechnungshof Vorarlberg
Klostergasse 20
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 53069
E-Mail: postoffice@lrh-v.at

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511-0
E-Mail: dsba@vorarlberg.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden, soweit erforderlich, vom Landes-Rechnungshof ausschließlich für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben verarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 68 bis 70 der Landesverfassung (L.V.), LGBl.Nr. 9/1999 idgF. Die unionsrechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 6 Abs. 1 lit. c und e sowie in Art. 9 Abs. 2 lit.g DSGVO.

Übermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

Veröffentlichung des Landes-Rechnungshofs
Der Landes-Rechnungshof hat seine Berichte gemäß Art. 70 Abs. 3 der Landesverfassung (L.V.) zu veröffentlichen. Er nimmt in seine Berichte grundsätzlich keine personenbezogenen Daten auf. Ausgenommen sind allenfalls „oberste Organe“ iSd Art. 19 B-VG oder Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) von Unternehmungen. Zudem kann es im Ausnahmefall notwendig sein, personenbezogene Daten in Berichte aufzunehmen, um die Verständlichkeit des Textes sicherzustellen. Der Landes-Rechnungshof darf gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden nach einer Prüfung des Landes-Rechnungshofs solange und soweit gespeichert, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Es besteht zudem die Möglichkeit einer „Weiterverwendung“. Einerseits unterzieht der Landes-Rechnungshof geprüfte Stellen in der Regel einer Evaluierungsprüfung, um nach rund drei Jahren den Umsetzungsstand festzustellen. Andererseits können auch schon beim Abschluss der Prüfung z.B. zum selben Thema gleichartige Prüfungen konkret geplant oder Untersuchungsausschüsse eingesetzt sein.

Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg ist gemäß dem Archivgesetz des Landes, LGBl.Nr. 1/2016 idgF verpflichtet, Dokumente, welche er zur Erfüllung seiner Aufgabe nicht mehr ständig benötigt, nach spätestens 20 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten.

Betroffenenrechte
Grundsätzlich haben Sie bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten haben die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Im Prüfbereich unterliegen diese Rechte jedoch gewissen Beschränkungen (§ 3c Abs. 3 iVm § 3c Abs. 10 L-DSG).

Beschwerdemöglichkeiten
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie beim Parlamentarischen Datenschutzkomitee Beschwerde einlegen.

Kontaktdaten:
Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Löwelstraße 14
1010 Wien
E-Mail: postfach@pdk.gv.at
Web: https://pdk.gv.at

Quelle der Daten
Der Landes-Rechnungshof erhebt personenbezogene Daten unmittelbar bei den geprüften Stellen. Gelegentlich stammen personenbezogene Daten auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere Datenbanken oder dem Internet.

Datenschutzrechtliche Information für den Verwaltungsbereich

Der Schutz der persönlichen Daten ist uns ein großes Anliegen, ebenso wie die Verbesserung unseres Dienstleistungsangebots. Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Landes-Rechnungshof Vorarlberg zur Verfügung stellen, beispielsweise wenn Sie sich für den Newsletter anmelden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetz­lichen Bestimmungen sowie der DSGVO.

Sie haben das Recht auf Auskunft: Sie können eine Bestätigung darüber verlangen, ob und in wel­chem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten. Gegebenenfalls besteht auch ein Recht auf Berichti­gung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Ver­arbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Bei Geltendmachung dieser genannten Rechte ersuchen wir Sie um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Im Zweifel können wir zusätzliche Informa­tionen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern. Dies dient dem Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre.

Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können. Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, sich beim Parlamentarischen Datenschutzkomitee zu beschweren.

Kontaktdaten:
Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Löwelstraße 14
1010 Wien
E-Mail: postfach@pdk.gv.at
Web: https://pdk.gv.at

Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie den Landes-Rechnungshof oder die Datenschutzbeauftragte kontaktieren.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511-0
E-Mail: dsba@vorarlberg.at

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