Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Interaktive App für Wasser- und Abwassergebühren nach Gemeinden 2025

Zusammenfassung

Große Bandbreite bei Wasser- und Abwassergebühren im Land

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem es sich bei beiden um Pflichtaufgaben der Gemeinden handelt. Gemeinsam mit Wasserverbänden und -genossenschaften stellen sie eine flächendeckende Versorgung sicher. Im Gemeindehaushalt zählen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu den größten Positionen. Sie werden maßgeblich über Gebühren finanziert. Anders als bei anderen Einnahmen verfügen Kommunen bei deren Gestaltung über einen eingeräumten Spielraum. Ausgeglichene Ergebnisse in den Gebührenhaushalten sind grundlegend für nachhaltige Gemeindefinanzen. Nur wenige Gemeinden verfügen über ausreichende Kenntnis vom Zustand der Infrastruktur wie Trinkwasserleitungen und Kanalnetz.

Der Landes-Rechnungshof verglich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung aller Vorarlberger Gemeinden. Verordnete Tarife im Jahr 2025 variierten um ein Vielfaches. Die Gebührensumme eines beispielhaften Zweipersonenhaushalts für Wasser und Abwasser reichte von € 286 bis € 839. In beiden Gebührenhaushalten überstiegen insgesamt die Erträge die Aufwendungen. Dennoch konnte ein Großteil der Gemeinden die Aufwendungen nicht mit Gebühren decken. Sie waren auf Förderungen angewiesen. Diese sollten zukünftig vor allem jene Gemeinden unterstützen, die trotz hoher Tarife eine Unterdeckung verzeichnen.

In geprüften Gemeinden reichten Erträge teils nicht aus

Für seine vertiefende Prüfung wählte der Landes-Rechnungshof Klaus, Ludesch und Schwarzach aus. Diese Gemeinden bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedener organisatorischer Lösungen, von eigener Leistungserbringung über lose Kooperation bis zu Beteiligungen. Während Ludesch eine eigene Wasserversorgung hat, erfolgt sie in Klaus und Schwarzach durch Wasserverbände. Die Kläranlagen werden gemeinsam mit anderen Gemeinden betrieben. Klaus wies vergleichsweise hohe Aufwendungen auf, welche im Abwasserbereich auf das Trennsystem zurückzuführen sind. Sie konnten nur durch zusätzliche Landesförderungen gedeckt werden. Ludesch hingegen verzeichnete große Überschüsse. In Schwarzach reduzierte sich das positive Ergebnis in der Abwasserbeseitigung auf ein Minimum, in der Wasser­versorgung war es seit dem Jahr 2023 negativ. Zudem liegt in dieser Gemeinde ein erheblicher Investitionsrückstau vor. Im Allgemeinen sind sowohl Wasser- als auch Abwasserbereich mit hohen Betriebs- und Investitionskosten verbunden, die vorausschauend geplant und finanziert werden müssen.

Gebührenkalkulationen fehlten, Grundsätze nicht eingehalten

Gemeindevertretungen setzen Gebühren mittels Verordnungen fest. In Schwarz­ach ist auf eine ordnungsgemäße Kundmachung zu achten. Die Gebührensumme eines Zweipersonenhaushalts für Wasser und Abwasser lag im Jahr 2025 in Klaus bei € 582. In Ludesch betrug sie € 551 und in Schwarzach € 453. Klaus erhöhte die Tarife seit dem Jahr 2024 stark, die anderen nahmen im Prüfzeitraum vor allem Indexanpassungen vor. Die geprüften Gemeinden hielten die rechtlich vorgegebenen Grundsätze zur Gebührengestaltung zum Teil nicht ein. Tarife sind so festzulegen, dass die Erlöse die Kosten im Zeitraum von zehn Jahren decken. Sie dürfen aber das Doppelte der Kosten nicht überschreiten. In den drei Gemeinden fehlten entsprechende Gebührenkalkulationen. Erforderlich dafür sind eine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine belastbare Mittelfristplanung. Darin sind auch Informationen der Wasser- bzw. Abwasserverbände zu berücksichtigen. Der Betriebs­abrechnungsbogen ist nicht ausreichend, weil er in der Regel rein vergangenheitsbezogen verwendet wird und nur ein Rechnungsjahr umfasst.

Heben Gemeinden Gebühren nicht kostendeckend ein, muss ein Teil aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. In Klaus und Schwarzach führt dies zukünftig zu einer stärkeren Belastung der Nutzer∙innen. Für Ludesch weisen die ermittelten Aufwandsdeckungsgrade darauf hin, dass die Gemeinde bei Abwasser die rechtliche und bei Wasser die selbstauferlegte Höchstgrenze überschritt. Trotz Überschüssen hatte sie keine zweckgebundenen Haushaltsrücklagen. Solche sind zu bilden und mit liquiden Mitteln zu hinterlegen. Das erlaubt die Verwendung der Überschüsse in späteren Jahren oder in anderen Bereichen. Bei Querfinanzierungen sind jedenfalls innere Darlehen mit fremdüblichen Zinsen zu verbuchen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Verbesserungsbedarf bei Gebühreneinhebung

Bestimmungen der Bundesabgabenordnung sind u.a. für die rechtliche Durchsetzbarkeit von Forderungen einzuhalten. Klare Vorgaben bestehen beispielsweise zu Bescheidmerkmalen. Mahngebühren dürfen nicht mehrfach verrechnet werden. Die Gebühreneinhebung entspricht zudem in Klaus und Ludesch teils nicht den eigenen Vorgaben. Verordnungen und Verwaltungspraxis sind zu harmonisieren. In allen geprüften Gemeinden wird die Einhebung im Buchhaltungsprogramm durchgeführt und folgt grundsätzlich standardisierten Abläufen. Das unterstützt eine effiziente und zeitgerechte Einbringung der Abgaben. Angeregt wird, die Prozesse hinsichtlich Verwaltungsvereinfachung zu überprüfen. Schwarzach verwendet etwa als einzige der drei Gemeinden noch keine fernauslesbaren Zähler. Der sparsame Umgang mit der Ressource Wasser gewinnt an Bedeutung. Daher ist zweckmäßig, dass Gemeinden Befüllung und Entleerung privater Schwimm­bäder regeln.