Offene Mindestsicherung - Umsetzung der Empfehlungen

Kommentar zum Umsetzungsstand

Die Abteilung Soziales und Integration (IVa) sowie die Sozialabteilungen in den Bezirkshauptmannschaften griffen die Empfehlungen größtenteils auf. Es gelang, die Zusammenarbeit zwischen diesen deutlich zu stärken und den Vollzug weiter zu vereinheitlichen. Im Jahr 2022 stellte das Land zudem auf das neue IT-System um. Darauf aufbauend sollen nun zusätzliche Funktionen realisiert werden. Überdies wurde die Datenbasis verbessert. Um aber relevante Daten auswerten und in gefordertem Umfang der Statistik Austria bereitstellen zu können, sind weitere Schritte notwendig. Einzelne Empfehlungen setzten die geprüften Stellen nicht um, jedoch entwickelten sie teils alternative Lösungen.