Gemeinde Silbertal - Umsetzung der Empfehlungen - barrierefreie Version

Informationen

Vorlage an Gemeindevertretung, Landtag und Landesregierung
Der Landes-Rechnungshof berichtet der Gemeindevertretung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich der Gemeinde. Der Bericht ist nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof auch der Landesregierung und dem Landtag zu übergeben sowie zu veröffentlichen.

Geprüfte Stelle
Gemeinde Silbertal

Prüfzeitraum
2016 bis 2020 mit Stand September 2020

Prüfgegenstand
Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht der Gemeinde Silbertal, veröffentlicht im Jahr 2017

Prüfergebnis
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Gemeinde Silbertal am 16. September 2020 zur Kenntnis gebracht. Diese gab am 18. September 2020 eine Stellungnahme ab, die vom Landes-Rechnungshof in den Bericht eingearbeitet wurde.

Formale Aspekte
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Gegebenenfalls wurden kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.

Ablauf der Prüfung

Grundlage der Prüfung war die nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof zu erstattende Rückmeldung des Rechtsträgers, dem die geprüfte Stelle zuzurechnen ist, über die getroffenen Maßnahmen. Diese ist dem Landes-Rechnungshof längstens zwölf Monate nach Behandlung des Berichts in der Gemeindevertretung zu übermitteln. Zudem forderte der
Landes-Rechnungshof von der geprüften Stelle zu Beginn der Evaluierung einen aktualisierten Umsetzungsstand seiner ausgesprochenen Empfehlungen ein. Zur Überprüfung der vorliegenden Selbsteinschätzung nahm der Landes-Rechnungshof stichprobenartig in Unterlagen Einsicht und führte am 30. Juli 2020 ein Gespräch mit den verantwortlichen Führungskräften. Seine daraus gewonnene Bewertung kann von der ursprünglichen Rückmeldung abweichen. Die Empfehlungen werden mit dem Stand der Bearbeitung tabellarisch aufgelistet. Der Umsetzungsstand wird in drei Kategorien eingeordnet:

  • umgesetzt
    • Die Empfehlung wurde vollständig umgesetzt.
  • in Arbeit
    • Die Empfehlung ist teilweise umgesetzt und/oder befindet sich in Bearbeitung, konkrete Schritte sind geplant.
  • nicht umgesetzt
    • Der Empfehlung wurde entweder nicht entsprochen, Schritte zur Umsetzung sind nicht geplant oder sie wurde vom betreffenden Rechtsträger abgelehnt. Auch Empfehlungen, die vom Landes-Rechnungshof mangels Anlassfällen als nicht relevant beurteilt werden, sind hier zugeordnet.

In einem Kommentar zum Umsetzungsstand erläutert der Landes-Rechnungshof ausgewählte Themen.

1 Prüfergebnisse

Der Landes-Rechnungshof prüfte von September 2016 bis Februar 2017 die Gebarung der Gemeinde Silbertal. Schwerpunkte der Prüfung waren die Analyse und Bewertung der finanziellen Situation, der Organisation und Leistungen sowie aktueller Projekte der Gemeinde. Im April 2017 veröffentlichte der Landes-Rechnungshof den Prüfbericht. Die Gemeindevertretung behandelte ihn innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zweimonatigen Frist am 13. Juni 2017 unter einem eigenen Tagesordnungspunkt. Aufgrund eines Verlangens von Landtagsabgeordneten wurde auch der Kontrollausschuss mit dem Prüfergebnis befasst. Der Landtag nahm den Bericht in seiner Sitzung am 5. und 6. Juli 2017 einstimmig zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 13. Juni 2018 berichtete die Gemeinde Silbertal dem Landes-Rechnungshof gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, welche Maßnahmen getroffen wurden.

Herausfordernde Rahmenbedingungenbelasten Gemeindehaushalt

Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Streusiedlung mit Herausforderungen für die Infrastruktur konfrontiert. Sie wird durch Wasser- und Straßengenossenschaften teilweise von Aufgaben entlastet, musste in den vergangenen Jahren jedoch kostenintensive Investitionen übernehmen. Weitere Anforderungen liegen in der Bevölkerungsentwicklung, auch die Nächtigungszahlen gingen zurück. Leistungen für den Fremdenverkehr, wie ein eigenes Tourismusbüro im Ort und ein Skibus, sind zu hinterfragen. Dies gilt auch für monetäre und nicht-monetäre Förderungen, die bislang nicht für eine Evaluierung erfasst wurden. Insgesamt ist der Gemeindehaushalt von umfangreichen Belastungen geprägt, Maßnahmen sind dringend erforderlich.

Verschuldung verdoppelte sich, auch Haushaltsausgleichskredite erforderlich

Silbertal nahm im Prüfzeitraum Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung wahr, konnte jedoch Ausgabensteigerungen nicht kompensieren. Insbesondere die Beiträge für die talweite Tourismusgesellschaft und den Sozialfonds stiegen überproportional an. Sie zählten neben den Beiträgen zu den Spitalsabgängen auch absolut zu den größten Positionen im Gemeindehaushalt. Für Investitionen waren umfangreiche Kredite erforderlich. Ab dem Jahr 2014 kamen noch Haushaltsausgleichskredite dazu. Trotzdem blieb das Hauptkonto weitestgehend im negativen Bereich, der genehmigte Rahmen wurde massiv überzogen. Auch die Verschuldung der Gemeinde verdoppelte sich seit dem Jahr 2007 und wies ein Volumen bis zu 155 Prozent des Gesamthaushalts auf. Die äußerst angespannte Finanzlage zeigte sich zudem in der freien Finanzspitze II, die im gesamten Prüfzeitraum negativ war.

Schuldenabbau und Sparmaßnahmen sind für Konsolidierung notwendig

Bestehende und bereits beschlossene neue Verpflichtungen belasten die Gemeinde derart, dass weiterhin von einem zusätzlichen Finanzbedarf auszugehen ist. Um diesen so gering wie möglich zu halten, ist eine Konsolidierung des Haushalts umgehend einzuleiten und konsequent umzusetzen. Wie eine Modellrechnung des Landes-Rechnungshofs für ein beispielhaftes Finanzjahr zeigt, sind Verbesserungen in der laufenden Gebarung – wenn auch in geringem Ausmaß – möglich. Projekte außerhalb der Grundversorgung sind derzeit nicht zu finanzieren. Solche Investitionen können erst getätigt werden, wenn durch schrittweisen Schuldenabbau wieder entsprechende Mittel im Gemeindehaushalt geschaffen wurden. Überdies sind anstehende Projekte in einer mehrjährigen Investitionsplanung darzustellen und mit einer klaren Priorisierung zu versehen. Dies fehlt bislang. Auch strategische Entwicklungsziele der Gemeinde sind zu berücksichtigen.

Aktuelle Großprojekte fordern die Gemeinde und sind mit Risiken verbunden

Die Sanierung der Volksschule wurde aus Gründen der Finanzierbarkeit in zwei Bauetappen – mit einem zeitlichen Abstand von mindestens fünf Jahren – aufgeteilt. Schon der erste Bauabschnitt ist trotz einem Förderanteil von insgesamt 73 Prozent ein Projekt mit großen wirtschaftlichen Auswirkungen für Silbertal. Die mit der Förderzusage verbundene Auflage des Landes, den laufenden Haushalt nicht zusätzlich zu belasten, unterstreicht dies. Zur Erreichung der Sanierungsziele und aufgrund baurechtlicher Vorgaben ist das gesamte Vorhaben umzusetzen. Der zweite Bauabschnitt ist daher rechtzeitig in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Auch eine begleitende und engmaschige Kostenkontrolle des Projekts ist von hoher Bedeutung. Aktuell bestehen weiters Überlegungen zur Errichtung eines Kleinwasserkraftwerks. Dessen Umsetzung würde für die Gemeinde finanziell das bislang größte
Projekt darstellen. Sowohl Errichtung als auch Betrieb sind aus heutiger Sicht mit bedeutenden Risiken verbunden. Bei der aktuellen Strompreissituation sind jährlich umfangreiche Verluste zu erwarten. Eine Realisierung dieses Vorhabens ist der Gemeinde derzeit nicht zu empfehlen.

2 Empfehlungen

In seinem Prüfbericht im Jahr 2017 sprach der Landes-Rechnungshof insgesamt 23 Empfehlungen an die Gemeinde Silbertal aus. Davon setzte diese vierzehn um, fünf befinden sich noch in Bearbeitung, drei wurden nicht umgesetzt. Eine Empfehlung klassifizierte der Landes-Rechnungshof für die Evaluierung mangels Anlassfällen als nicht relevant.

Umsetzungsstand der Empfehlungen

Stand September 2020

Grafik über den Umsetzungsstand der Empfehlungen der Gemeinde Silbertal

Quelle: Landes-Rechnungshof

In den Jahren 2013 bis 2017 adressierte der Landes-Rechnungshof in sieben Prüfberichten 238 Empfehlungen an Gemeinden. Davon waren zum Zeitpunkt der Evaluierung 47 Prozent bereits umgesetzt, 38 Prozent in Bearbeitung und 15 Prozent nicht umgesetzt. Im Vergleich griff Silbertal somit einen annähernd gleich hohen Anteil von Vorschlägen auf. Dabei sind sowohl vollständig umgesetzte als auch in Bearbeitung befindliche Empfehlungen berücksichtigt.

Organisation und Leistung

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar und schriftlich festlegen
    • in Arbeit
  • Gesetzlich vorgesehene Gebarungsprüfungen jährlich durchführen
    • nicht umgesetzt
  • Beschlüsse nicht im Umlaufweg fassen
    • umgesetzt
  • Tourismusbüro-Standort mit eigener personeller Besetzung aufgeben
    • umgesetzt
  • Skibusangebot nur bei Erreichung einer überwiegenden Mitfinanzierung beibehalten
    • umgesetzt
  • Finanzielle Beiträge an Genossenschaften an für die Gemeinde risikoverringernde Bedingungen knüpfen
    • nicht relevant
  • Förderungen regelmäßig erheben, evaluieren und Einsparungspotenziale nutzen
    • nicht umgesetzt

Finanzcheck

  • Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung unverzüglich einleiten und konsequent umsetzen
    • in Arbeit
  • Inventarisierung des Vermögens vorantreiben
    • umgesetzt
  • Liquide Mittel im Rechnungsabschluss vollständig darstellen
    • umgesetzt
  • Zeichnungsberechtigungen für Konten und Sparbücher anpassen
    • umgesetzt
  • Investitionen erst dann tätigen, wenn entsprechender Spielraum dafür geschaffen wurde
    • in Arbeit
  • Zinsrisiko laufend bewerten und Fixzinsvarianten sorgfältig abwägen
    • in Arbeit
  • Genehmigten Kontokorrentrahmen nicht überschreiten
    • umgesetzt
  • Kreditunterlagen vollständig und systematisch ablegen
    • umgesetzt
  • Leasingnachweis überprüfen und vollständig darstellen
    • umgesetzt
  • Mehrjährige Investitionsplanung erstellen und in mittelfristige Finanzplanung einarbeiten
    • umgesetzt
  • Mitarbeitende auf mittelfristige Finanzplanung schulen und Instrument bei Bedarf vereinfachen
    • nicht umgesetzt

Projekte

  • Begleitende und engmaschige Kostenkontrolle einfordern sowie gegebenenfalls steuernd eingreifen
    • umgesetzt
  • Investition für zweite Bauetappe der Volksschulsanierung in mittelfristige Finanzplanung aufnehmen
    • umgesetzt
  • Für korrekte Beauftragung durch Immobilien KG sorgen
    • umgesetzt
  • Gesellschaftsrechtlichen Erfordernissen nachkommen und Beschlussrechte als zuständiges Gremium wahrnehmen
    • in Arbeit
  • Projekt Kleinwasserkraftwerk derzeit nicht realisieren
    • umgesetzt

Anzahl Empfehlungen

14 umgesetzt
5 in Arbeit
3 nicht umgesetzt

3 Kommentar zum Umsetzungsstand

Die Gemeinde Silbertal setzte bereits viele Empfehlungen um, insbesondere jene mit Auswirkungen auf die Haushaltssituation sind jedoch nach wie vor in Bearbeitung. Ihre finanzielle Lage verschlechterte sich in den letzten Jahren trotz der vom Landes-Rechnungshof empfohlenen Sparmaßnahmen weiter. Das Jahr 2019 zeigte eine leichte Entspannung, die Verschuldung konnte in geringem Ausmaß reduziert werden.

Gemeindeorganisation und Leistungen

In Bezug auf die Organisation der Gemeindeverwaltung und Leistungen im Bereich des Tourismus griff Silbertal die Empfehlungen überwiegend auf. So konnte der Finanzierungsbeitrag an die Montafon Tourismus GmbH durch die Aufgabe des Standorts im Ort deutlich gesenkt werden. Die Kostenbeteiligung der Beherbergungsbetriebe und der Kristbergbahn am Skibus entlastet die Gemeinde. Sämtliche Konten sowie Sparbücher sind inzwischen auf kollektive Zeichnungsberechtigung umgestellt, formalen Erfordernissen im Bereich der Gemeindeverwaltung wurde nachgekommen. Stellenbeschreibungen für die Mitarbeitenden sind detailliert ausgearbeitet, müssen aber noch mit den einzelnen Personen abgestimmt werden. Der Prüfungsausschuss kontrollierte zwar den jährlichen Rechnungsabschluss, führte aber nicht alle gesetzlich vorgesehenen Prüfungen durch. Anlässlich des Wechsels der mit der Leitung der Kassengeschäfte betrauten Mitarbeiterin hätte – zusätzlich zur zweimaligen Gebarungsprüfung – eine Überprüfung erfolgen müssen. Weiterhin offen ist auch die Anregung, Förderungen für Vereine regelmäßig zu evaluieren und damit Einsparungspotenziale zu erkennen und zu nutzen. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Entwicklung von monetären und nicht-monetären Vereinsförderungen fehlt deshalb noch immer.

Haushaltskonsolidierung

Die Gemeinde beschränkte sich in den letzten drei Jahren nach eigenen Angaben bei Investitionen und Ausgaben auf das Notwendigste. Dennoch betrug das Investitionsvolumen lediglich fünf Prozent weniger als in den ursprünglich geprüften Jahren 2012 bis 2015, wobei ein großer Teil auf bereits damals beschlossenen Verpflichtungen beruhte. In den Jahren 2016 bis 2019 nahm Silbertal neue Kredite in Höhe von € 1,84 Mio. auf. Das entspricht 60 Prozent mehr als in den vier geprüften Jahren zuvor. Auch diese Kreditaufnahmen resultierten teilweise aus Beschlüssen, die in den Vorjahren gefasst worden waren. Die Gemeinde konnte den Schuldenstand im Zeitraum 2016 bis 2019 um acht Prozent auf € 3,91 Mio. reduzieren. Möglich war dies aber vor allem durch die Annuitätenzuschüsse des Landes für Zins und Tilgung, die sich im Vergleich zum ursprünglichen Prüfzeitraum vervielfacht haben. Nach Abzug dieser Zuschüsse entsprachen die Rückzahlungen der Gemeinde in diesen Jahren annähernd der Neuverschuldung. Die Höhe der für den Haushaltsausgleich notwendigen Kredite verringerte sich um knapp 13 Prozent. Wie die durchwegs negative freie Finanzspitze II zeigt, verfügt die Gemeinde nach wie vor über keinen Spielraum für Investitionen. Dies ist auch im Hinblick auf die Zeitplanung für die zweite Bauetappe der Volksschulsanierung zu beachten, wenngleich die Kostenschätzung der ersten Bauetappe um mehr als zehn Prozent unterschritten werden konnte. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu setzen ist daher nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs weiterhin wichtig. Der Anteil an variablen Finanzierungen ist unverändert hoch. Die Gemeinde verfolgt zwar die Zinsentwicklung, setzte sich aber nicht aktiv mit einer Reduzierung des Zinsrisikos auseinander.

Mittelfristplanung

Seit dem Jahr 2020 ist der Nachweis der Investitionstätigkeit im Voranschlag erforderlich. Dieser enthält für die Jahre 2020 bis 2024 vier Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von € 0,62 Mio. Laut Angabe der Gemeinde plant sie auch auf Grund des nicht vorhandenen finanziellen Spielraums keine weiteren Projekte bis 2024. In der mittelfristigen Finanzplanung sind allerdings weitere Auszahlungen für Investitionen in Höhe von € 0,29 Mio. vorgesehen. Konkrete Anfragen ergaben, dass der Einsatz des Instruments der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin nur mit Unterstützung des externen Beraters möglich ist. Die Gemeindemitarbeitenden sollten dieses Instrument eigenständig einsetzen können. Die Empfehlung, sie auf die mittelfristige Finanzplanung zu schulen, wird daher bekräftigt.

Stellungnahme

Nach der Schlussbesprechung des Prüfberichtes der Gemeinde Silbertal vom 16.09.2020 wird der Evaluierungs- und Prüfbericht zur Kenntnis genommen.

Bregenz, im November 2020
Die Direktorin
Dr. Brigitte Eggler-Bargehr