Integrierter interner Kontrollrahmen
Mit Blick auf die hohen Steuerleistungen Österreichs an die EU haben die Landesrechnungshöfe ein besonderes Interesse daran, dass die Verwendung der europäischen Mittel einer wirksamen Finanzkontrolle unterliegt. Sie sind daher im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zu einer engeren Kooperation mit dem Europäischen Rechnungshof unter strikter Wahrung ihrer Unabhängigkeit bereit. Das heißt insbesondere:
- die Landesrechnungshöfe sind nicht Bestandteil des Internen Kontrollrahmens der EU und nicht Teil des Konzeptes der „Einzigen Prüfung“, sie lehnen eine Beauftragung durch Organe der Europäischen Union oder des Bundes ab.